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LG Potsdam 26.06.2009 6 O 32/09, NWB 42/2010 S. 3344

Verkehrsrecht | Alleinige Haftung bei Auffahrunfall während der Navi-Bedienung

Ist der Fahrer während der Fahrt durch Eingaben am oder Ablesen vom Navigationsgerät des Fahrzeugs abgelenkt und verursacht er dabei einen Unfall, handelt er grob fahrlässig und muss den Schaden voll ersetzen. Im Streitfall hatte der Fahrer vom im Fahrzeug fest installierten Gerät Zusatzinformationen abrufen wollen, als er auf der Autobahn auf ein anderes Fahrzeug auffuhr.

Anmerkung:

Das Gericht sieht es als offenkundig und allgemein bekannte Tatsache an, dass Eingaben am Navigationsgerät für die Berechnung von Strecken o. Ä. nur im Stand erfolgen dürfen. Während der Fahrt dürften allein die automatischen und selbsttätig angezeigten Informationen je nach vorheriger Programmierung abgerufen werden. Dies entspricht auch den Empfehlungen des ADAC.