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BFH 22.07.2010 IV R 29/07, NWB 42/2010 S. 3340

Gewerbesteuer | Verfassungsmäßigkeit des § 7 Satz 2 GewStG

§ 7 Satz 2 GewStG ist nach dem mit dem allgemeinen Gleichheitssatz vereinbar.

Anmerkung:

Im Streitfall ist der Gewinn aus der Veräußerung von Mitunternehmeranteilen der Gewerbesteuer unterworfen worden, weil die Gesellschafter z. T. Kapital- und Personengesellschaften waren. Die verfassungsrechtlichen Bedenken, die dagegen erhoben worden sind, stützen sich auf eine vom Status der Gesellschafter abhängige Ungleichbehandlung von Veräußerungsgewinnen bei Mitunternehmerschaften und auf eine unzulässig rückwirkende Anwendung der verschärfenden Änderung des § 7 Satz 2 GewStG im Streitfall; der aufschiebend bedingte Anteilskaufvertrag war bereits im Jahr 2001 (allerdings mit Gewinnrealisierung erst im Jahr 2002) vor Inkrafttreten der verworrenen Gesetzesänderung abgeschlossen worden. Es wäre nicht verwunde...