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Umsatzsteuer | An- bzw. Verrechnung der Sondervorauszahlung
Mit Erlass v. hat das FinMin Brandenburg mitgeteilt, dass das (BStBl 2010 II S. 91) zur Erstattung der Umsatzsteuer-Sondervorauszahlung nach § 47 UStDV bei widerrufener Dauerfristverlängerung aus technischen Gründen nicht vor dem umgesetzt wird. Die Anwendung des BFH-Urteils wird auf Insolvenzfälle beschränkt.