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NWB Nr. 42 vom Seite 3345

Lohnsteuerkarte 2010 gilt auch 2011

[i]Lucas, NWB 17/2010 S. 1323Das BMF weist darauf hin, dass in diesem Jahr keine neuen Lohnsteuerkarten für das Jahr 2011 versandt werden, da der Gesetzgeber entschieden hat, das Lohnsteuerabzugverfahren auf ein elektronisches Verfahren umzustellen (s. hierzu NWB QAAAD-53581).

Die Lohnsteuerkarte 2010 behält auch für das Jahr 2011 ihre Gültigkeit. Dies bedeutet u. a.:

  • [i]Arbeitgeber darf LSt-Karte 2010 nicht vernichtenFür Arbeitnehmer entfällt bei einem fortbestehenden Dienstverhältnis die Verpflichtung, für das Kalenderjahr 2011 eine neue Lohnsteuerkarte vorzulegen. Der Arbeitgeber darf die Lohnsteuerkarte 2010 nicht wie bisher am Jahresende vernichten, sondern muss die darauf enthaltenen Eintragungen auch für den Lohnsteuerabzug im Jahre 2011 zugrunde legen.

  • [i]Wechsel des ArbeitgebersBei einem Wechsel des Arbeitgebers in 2011 legen Arbeitnehmer die vom bisherigen Arbeitgeber ausgehändigte Lohnsteuerkarte 2010 dem neuen Arbeitgeber vor.

  • [i]Eintragung FreibeträgeSofern Freibeträge auf der Lohnsteuerkarte 2010 eingetragen sind, gelten diese unabhängig vom Gültigkeitsbeginn auch im Jahr 2011 weiter.

  • [i]Änderung Steuerklasse/ Zahl der KinderfreibeträgeDie Arbeitnehmer sind verpflichtet, die Steuerklasse und die Zahl d...