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FinMin Brandenburg 04.10.2010 31 -S 7348 - 1/09, BBK 20/2010 S. 945

Umsatzsteuer | Anrechnung der Sondervorauszahlung im Dezember 2010 – keine Liquiditätseinbußen für Unternehmer

Der BFH hatte mit Urteil vom in einem Insolvenzfall entschieden, dass bei Anrechnung der Sondervorauszahlung nach § 47 UStDV, die aufgrund der Dauerfristverlängerung für die Abgabe der USt-Voranmeldung entrichtet wurde, ein nicht verbrauchter Teil nicht zu erstatten, sondern mit der Jahressteuer zu verrechnen ist.

Daraufhin hat das Ministerium der Finanzen des Landes Brandenburg in einem Erlass die Finanzämter angewiesen, das Urteil allgemein anzuwenden, also auch für den Unternehmer, der mit der Umsatzsteuer-Voranmeldung für Dezember aufgrund der Anrechnung der Sondervorauszahlung einen Erstattungsanspruch hat .

Nunmehr hat die Finanzverwaltung erst einmal Entwarnung gegeben: [i]Entwarnung für 2010/11Der Erlass des Ministeriums der Finanzen des Landes Brandenburg wurde im Einvernehmen...