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Buchführung | BMF-Schreiben zu geringwertigen Wirtschaftsgütern
Das BMF nimmt zur bilanzsteuerlichen Behandlung von GWG und Sammelposten gem. § 6 Abs. 2 und Abs. 2a EStG Stellung. Danach ergeben sich folgende Bilanzierungsgrundsätze:
1. Für GWG, die nach dem 31. 12. 2009 angeschafft, hergestellt oder in das Betriebsvermögen eingelegt werden, bestehen die folgenden Bilanzierungswahlrechte, die von der Höhe der Netto-Anschaffungskosten bzw. Netto-Herstellungskosten (Aufwendungen) abhängig sind :
Bei [i]BilanzierungswahlrechteAufwendungen bis zu 150 € können GWG entweder linear abgeschrieben oder gem. § 6 Abs. 2 EStG in voller Höhe als Betriebsausgaben geltend gemacht werden. Das GWG muss nicht in einem gesonderten Verzeichnis geführt werden.
Bei Aufwendungen von mehr als 150 € und bis zu 410 € können GWG entweder linear abgeschrieben oder gem. § 6 Abs. 2 EStG in voller Höhe ...