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BBK Nr. 20 vom Seite 962

(Keine) regelmäßige Arbeitsstätte in Fällen der Leiharbeit

Abzug von Verpflegungsmehraufwendungen?

Lukas Hilbert

[i]Weber/Weißig, Regelmäßige Arbeitsstätte für Leiharbeitnehmer, NWB 38/2010 S. 3028, NWB OAAAD-52014 „Ein Leiharbeitnehmer verfügt typischerweise nicht über eine regelmäßige Arbeitsstätte.” Diesen Leitsatz stellte der BFH seiner am veröffentlichten Entscheidung VI R 35/08 vom [i]BFH vom 17. 6. 2010 - VI R 35/08, NWB RAAAD-49036 voran. Im Folgenden wird an Hand der Entscheidungsgründe des aktuellen Falls beleuchtet, welche Punkte bei der Frage nach der Begründung einer regelmäßigen Arbeitsstätte in Fällen der Leiharbeit gemäß der aktuellen Rechtsprechung sowie der Ansicht der Finanzverwaltung zu beachten sind.

I. Beschäftigung beim Kunden des Arbeitgebers

1. Argumentation des Finanzamts – ein Parallelfall?

Bereits mit Urteil vom entschied der Lohnsteuersenat des BFH, dass es sich um eine Beschäftigung an „derselben Tätigkeitsstätte” i. S. des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 5 Satz 5 EStG handeln kann, wenn ein zu norddeutsch „Fastmoker” [i]„Festmacher” an derselben Tätigkeitsstättebei seiner Auswärtstätigkeit an einigen Anlegeplätzen in einem überschaubaren Teil des Hafengebiets beschäftigt ist. Unter anderem auf diese Entscheidung berief sich das in der Erstinstanz und der Revision beklagte Finanzamt im hier besprochenen Fall VI R 35/08 vom . Entscheidender Unterschied ...