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Neue Bestimmungen zur Funktionsverlagerung in Australien
Verrechnungspreise in Australien
Die australische Finanzverwaltung hat im Juni 2010 ihren Entwurf zur Behandlung von grenzüberschreitenden Verlagerungen von Funktionen und Risiken innerhalb eines Konzerns veröffentlicht. Dieser Beitrag untersucht die australische Herangehensweise vor dem Hintergrund der deutschen Funktionsverlagerungsregelungen und ermöglicht eine erste Einschätzung, inwiefern in der Praxis eine Doppelbesteuerung aufgrund national unterschiedlicher Regelungen droht.
I. Einleitende Hinweise
[i]Australien veröffentlicht als eines der ersten Länder eigene Regelungen zu FunktionsverlagerungenDie australische Finanzverwaltung – Australian Taxation Office (ATO) – hat am ihren Entwurf eines „Taxation Ruling” zur Umsetzung des Fremdvergleichsgrundsatzes bei Umstrukturierungen multinationaler Konzerne veröffentlicht (ATO Discussion Draft). Die ATO ist damit eine der ersten Finanzverwaltungen, neben Deutschland, die spezifische Richtlinien für Funktionsverlagerungen erarbeitet hat.
Aus deutscher Sicht ist dieses Diskussionspapier insbesondere von Interesse, da es neben dem Kapitel IX der OECD-Richtlinien einen ersten Eindruck vermittelt, wie ausländische Steuerbehörden Funktionsverlagerungen aller Voraussicht nach behandeln werden. Der ATO Discussion Draft lässt d...