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Urlaubsabgeltung beim Gesellschafter-Geschäftsführer und Angemessenheit der Gesamtbezüge
Die Angemessenheit von den Gesellschafter-Geschäftsführer-Vergütungen ist regelmäßig Gegenstand von Betriebsprüfungen. Die Bezüge, die ein Gesellschafter-Geschäftsführer für seine Tätigkeit erhält, müssen dem Fremdvergleich standhalten und angemessen sein; dies gilt sowohl für die einzelnen Vergütungsbestandteile als auch für die Gesamtvergütung. Ein Ausgleich zwischen einzelnen Bestandteilen ist insoweit regelmäßig nicht möglich. Entlohnungen, die über der marktüblichen Vergütung liegen, werden als verdeckte Gewinnausschüttung behandelt. In diesem Zusammenhang kommt es in der Praxis immer wieder zu Diskussionen um die Behandlung einer geleisteten Abgeltung für nicht in Anspruch genommene Urlaubstage. Dass die Abgeltung von Urlaubstagen, die der Gesellschafter-Geschäftsführer aus betrieblichen Gründen nicht in Anspruch nehmen konnte, keine verdeckte Gewinnausschüttung darstellt, ist bereits gefestigte S. 1055höchstrichterliche Rechtsprechung ( NWB ZAAAC-31811; , BStBl 2005 II S. 524). Danach ist es für die steuerliche Anerkennung auch nicht erforderlich, dass eine gesonderte Vereinbarung über die...