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SG Koblenz 08.06.2009 S 3 KR 332/08, NWB 41/2010 S. 3258

Sozialversicherungsrecht | Anspruch der Krankenkasse auf Mitteilung der Behandlungsdaten

Eine Krankenkasse kann nach Maßgabe des § 294a Abs. 1 SGB V von einem Krankenhaus die Mitteilung von Behandlungsunterlagen und -daten einschließlich der Angaben über Ursachen und mögliche Verursacher einer Behandlung verlangen, wenn Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass eine Krankheit Folge eines Unfalls oder einer Körperverletzung ist. Eine Schweigepflichtentbindung des Patienten ist für die Geltendmachung dieses Anspruchs nicht erforderlich.