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BGH 04.02.2010 IX ZR 18/09, NWB 41/2010 S. 3258

Berufsrecht | Anfechtung des überhöhten Strafverteidigerhonorars

Wird zugunsten des Rechtsanwalts ein Stundenhonorar vereinbart, hat er die während des abgerechneten Zeitintervalls erbrachten Leistungen konkret und nachprüfbar darzulegen. Die bei Überschreiten des fünffachen Satzes der gesetzlichen Gebühren geltende Vermutung der Unangemessenheit eines Verteidigerhonorars kann im Einzelfall entkräftet werden, wenn die Vergütung unter Berücksichtigung aller konkreten Umstände angemessen ist. Veranlasst der Verteidiger den Mandanten mit dem Hinweis, andernfalls das Mandat niederzulegen, zum Abschluss einer die gesetzlichen Gebühren überschreitenden Vergütungsvereinbarung, kann der [i]BGH, Urteil v. 27. 1. 2005 - IX ZR 273/02 NWB OAAAC-00653 Mandant seine Erklärung nur dann wegen widerrechtlicher Drohung anfechten, wenn ihn der Verteidiger erstmals unmittelbar vor oder in d...