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NWB-EV Nr. 10 vom Seite 343

Basel III

Neue Stabilitäts-Regularien für Banken

Anke Dembowski

Eine der Ursachen der Finanz- und Wirtschaftskrise ab 2007 lag in der unzureichenden Eigenkapitalunterlegung der Banken, angesichts der Risiken, die sie in den Büchern hatten. Das ist insofern bemerkenswert, als dass es mit Basel II für die meisten Länder seit Januar 2007 eine internationale Übereinkunft gibt, nach der die Eigenkapitalausstattung von Kreditinstituten und Finanzdienstleistungsinstituten (= Instituten) geregelt ist. Offenbar waren die Anforderungen zu flexibel, so dass man inzwischen auf internationaler Ebene an einer Verbesserung der Regularien für solche Institute arbeitet. Dementsprechend hat der Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht Änderungen der Eigenkapitalregeln für Finanzinstitute sowie strengere Liquiditätsregeln erarbeitet. Diese geplanten Änderungen werden unter dem Begriff Basel III zusammengefasst.

I. Basler Ausschuss

Die Hauptaufgabe des Basler Ausschuss für Bankenaufsicht (Basel Committee on Banking Supervision, BCBS) ist, zur Einführung hoher und möglichst einheitlicher Standards in der Bankenaufsicht beizutragen. Er wurde 1974 von den Zentralbanken und Bankaufsichtsbehörden der G10-Staaten gegründet. Inzwischen sind – na...