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BFH 20.07.2010 IX R 49/09, NWB 40/2010 S. 3164

Einkommensteuer | Einkünfteerzielungsabsicht bei Vermietung von Gewerbeobjekten

Nach dem ist bei der Vermietung von Gewerbeobjekten die Einkünfteerzielungsabsicht stets konkret festzustellen.

Anmerkung:

Die für Steuerpflichtige günstige von der Rechtsprechung des BFH aufgestellte Vermutung, wonach bei einer auf Dauer angelegten Vermietungstätigkeit grds. davon auszugehen ist, dass der Steuerpflichtige beabsichtigt, einen Einnahmeüberschuss zu erwirtschaften, schließt die Annahme einer Liebhaberei oder fehlenden Einkunftserzielungsabsicht praktisch aus. Diese (vom Finanzamt nicht widerlegbare) Vermutung gilt aber nur für die Wohnungsvermietung, dann aber auch, wenn der Nutzungsberechtigte das Objekt nicht bewohnt, sondern etwa als Pferdestall nutzt, wie dies im (BStBl 2009 II S. 776) der Fall war. Die Vermutung gilt jedoch ...BStBl 2008 II S. 515BStBl 2010 II S. 672