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Notwendige Vertragsanpassungen durch das BilMoG
[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB RAAAD-52749 Mit dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) erfolgte eine umfangreiche Modernisierung des Handelsbilanzrechts. Deregulierungsmaßnahmen in Form von Streichung bzw. Modifizierung zahlreicher handelsrechtlicher Ansatz-, Bewertungs- und Ausweiswahlrechte sind einige der Maßnahmen zur Anpassung des Handelsbilanzrechts an die International Financial Reporting Standards. Durch diese Maßnahmen hat das BilMoG zumindest mittelbar Einfluss auf alle Unternehmensverträge, die Bezug auf bilanzielle Kennzahlen oder auf Gewinn- und Verlustkennzahlen nehmen.
Ausführlicher Beitrag s. NWB 40/2010 S. 3197
Anzupassende Vertragsarten
[i]Vom BilMoG betroffene VertragsartenAnzupassende Verträge sind nur solche, die Bezug auf die Eigenkapitalquote, den Verschuldens- oder den Liquiditätsgrad (sog. bilanzielle Kennzahlen) oder auf Gewinn- und Verlust-Kennzahlen wie „Earnings before taxes” (EBT), „Earnings before interest and taxes” (EBIT), „Earnings before interest, taxes, depreciation and amortisation” (EBITDA), den Jahresüberschuss, den Jahresfehlbetrag und die Rentabilitätskennziffern (sog. Gewinn- und Verlustkennzahlen) nehmen.
Bezug auf bilanzielle Kennzahlen
[i]Gesellschaftsrechtliche Vereinbarungen und KreditverträgeVerträge mit Bezug auf bilanzielle ...