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Zur Verfassungsmäßigkeit der Einheitswerte nach dem 1. 1. 2007
[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB IAAAD-52632 Mit Urteil v. - II R 60/08 NWB FAAAD-48042 entschied der BFH, dass Lebensmittelmärkte der Grundstücksgruppe der Warenhäuser zuzuordnen sind. Dies führt für Lebensmittelmärkte zu höheren Einheitswerten, da die Finanzverwaltung gezwungen ist, die fehlerhafte Zuordnung zu beseitigen und die Einheitswerte fortzuschreiben.
Ausführlicher Beitrag s. NWB 40/2010 S. 3172
Das
[i]Voraussetzungen für die Bewertung als WarenhausDer BFH vertritt in der Entscheidung v. die Auffassung, dass Lebensmittelmärkte der Grundstücksgruppe der Warenhäuser zuzuordnen sind. Zu der Bewertung von Lebensmittelmärkten führt er aus: Ein Grundstück ist der Grundstücksgruppe Warenhaus zuzuordnen, wenn das aufstehende Gebäude
dem Betrieb eines Einzelhandelsunternehmens dient,
mit seiner Nutzfläche den Umfang üblicher Ladengrundstücke übertrifft,
die Geschosshöhe nicht über die übliche Geschosshöhe von Warenhäusern hinausgeht und weit geringer als die übliche Geschosshöhe von Markt- und Messehallen ist,
der nach der Gebäudeklasseneinteilung maßgebliche Durchschnittswert die durchschnittlichen tatsächlichen Herstellungskosten vergleichbarer Bauwerke um mindestens 100 % überstei...