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Schweiz | Änderungen bei der Aufwandbesteuerung geplant
Nach einer Pressemitteilung Anfang September 2010 plant die Schweizer Regierung den Mindestumfang der Pauschalen Aufwandbesteuerung bei der Einkommensteuer zu erhöhen, um die Akzeptanz in der Bevölkerung zu verbessern. Künftig soll die Aufwandbesteuerung nach den Lebenshaltungskosten mindestens das Siebenfache der Wohnkosten (bisher das Fünffache) oder das Dreifache des Pensionpreises für Unterkunft und Verpflegung (bisher das Zweifache) betragen. Zudem soll für die Bundeseinkommensteuer ein Mindeststeuerbetrag von 400.000 CHF eingeführt werden. Auch die Kantone sollen verpflichtet werden einen Mindeststeuerbetrag, deren Höhe sie selbst bestimmen können, zu erheben. Die Regierung erhofft sich, durch diese Maßnahmen die Gerechtigkeitsüberlegungen zu stärken ohne die Stan...