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FG Niedersachsen | Freistellung von Gewinnen aus der Veräußerung spanischer Immobilien
Einkünfte aus der Veräußerung einer in Spanien gelegenen Eigentumswohnung sind in Deutschland freizustellen (EFG 2010 S. 1133).
Die Klin. erwarb im Jahr 2004 eine Eigentumswohnung in Spanien. Die Eigentumswohnung wurde von der Klin. und ihrem Ehemann mehrmals im Jahr selbst genutzt. Sie wurde nicht vermietet. Lediglich der erwachsene Sohn nutzte die Wohnung ab und zu unentgeltlich. Im Jahr 2006 veräußerte die Klin. die Wohnung mit Gewinn und entrichtete in Spanien eine der deutschen ESt entsprechende Steuer von 25.000 €. Die Veräußerung ist grundsätzlich als privates Veräußerungsgeschäft i. S. des § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG in Deutschland steuerpflichtig. Eine der Besteuerung entgegenstehende ausschließliche Nutzung zu eigenen Wohnzwecken liegt nicht vor. Denn die teilweise unentgeltliche Überlassung der Wohnung an den volljä...BStBl 2000 I S. 1383