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Niedersächsisches FG Urteil v. - 10 K 11283/09

Gesetze: EStG § 9 Abs. 1 Satz 1, EStG § 21

Zum Nachweis der Vermietungsabsicht bei leerstehender Wohnung

Leitsatz

  1. Werden Aufwendungen für eine leerstehende Wohnung im Hinblick auf eine spätere Vermietung als WK geltend gemacht, so können derartige Aufwendungen nur dann als vorab entstandene WK abgezogen werden, wenn der Stpfl. den Schluss zur Einkünfteerzielung endgültig gefasst hat und später nicht wieder aufgibt.

  2. Die Absicht zur Fremdvermietung ist als innere Tatsache nur anhand äußerer Umstände zu erkennen. Insoweit obliegt die Feststellungslast dem Stpfl.

  3. Die Vermietungsabsicht bleibt bestehen, solange sich der Stpfl. ernsthaft und nachhaltig um eine Vermietung bemüht.

  4. Kann ein Stpfl. nicht darlegen, wann und wo er Anzeigen geschaltet bzw. einen Makler zwecks Durchführung der Vermietung beauftragt hat, so reicht das nicht aus, die Vermietungsabsicht darzulegen.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
GAAAD-52637

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