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NWB Nr. 40 vom Seite 3190

Die Bagatellkündigung

Sanktionierung kleinerer Eigentums- und Vermögensdelikte

Dieter Hold und Georg Kleinsorge

Im Jahr 2009 begann aufgrund mehrerer Bagatelldelikte von Beschäftigten im Unternehmen und der Reaktionen der Arbeitgeber darauf eine intensive Diskussion um das Thema Bagatellkündigung, die in Aussagen wie „Dürfen „Alte” klauen?” (bezogen auf Langzeitbeschäftigte, Schrader/Straube, ArbR Aktuell 2009 S. 7) und „Arbeitgeber schmeißen unliebsame Arbeitnehmer raus!” (Trittin/Fütterer, AuR 2010 S. 62) gipfelte. Der Streit erreichte einen vorläufigen Höhepunkt mit dem Fall „Emmely” (). Auch, wenn die Frage nach der Berechtigung einer Arbeitgeberkündigung wegen eines Bagatelldelikts noch nicht beendet ist, hat das Bundesarbeitsgericht mit dieser Entscheidung zur weiteren Klärung beigetragen.

Eine Kurzfassung des Beitrags finden Sie in .

I. Begriff des Bagatelldelikts und der Bagatellkündigung

[i]Auch kleine Delikte liefern i. d. R. KündigungsgrundSpricht ein Arbeitgeber gegenüber einem Arbeitnehmer die ordentliche oder außerordentliche Kündigung aus, weil dieser eine Sache von geringem Wert entwendet oder unterschlagen hat, wird umgangssprachlich von einem Bagatelldelikt und Bagatellkündigung gesprochen. Ein Sonderrecht für Bagatelldelikte gibt es –...