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FG Niedersachsen 24.02.2009 15 K 379/08, BBK 19/2010 S. 895

Buchführung | Ungeklärte Zuflüsse auf dem Betriebskonto dürfen als Umsätze und Betriebseinnahmen behandelt werden

Ungeklärte Bareinzahlungen auf einem betrieblichen Bankkonto dürfen vom Finanzamt als Umsätze und Betriebseinnahmen behandelt und besteuert werden. Dies entschied jetzt das FG Niedersachsen.

Nach Ansicht des FG ist der Steuerpflichtige bei ungeklärten Bareinzahlungen auf ein betriebliches Bankkonto verstärkt zur Mitwirkung verpflichtet, weil die Vermengung von Privat- und Betriebsvermögen von ihm selbst verursacht ist: Er muss also darlegen, ob es sich um [i]Herkunft von EinlagenEinlagen handelt und wo ggf. die Barmittel herkommen. Gelingt ihm das nicht, darf das Finanzamt davon ausgehen, dass es sich um bislang nicht versteuerte Erlöse oder Umsätze handelt .

Im [i]Sachverhalt des UrteilsStreitfall stellte der Außenprüfer jährliche Bareinzahlungen auf dem betrieblichen Konto einer Kioskbesitzerin vo...