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BBK Nr. 19 vom Seite 904

Restaurantschecks für Arbeitnehmer: Sachbezug oder Barlohn?

FG widerspricht jahrzehntelanger Praxis

Susanne Weber

Seit vielen Jahren regeln die LStR, [i]Lohnsteuer-Richtlinien 2008 (LStR), NWB FAAAC-63931 unter welchen Voraussetzungen Restaurantschecks und Essensmarken als Sachbezug behandelt werden können, auch wenn auf ihnen ein €-Betrag als Verrechnungswert abgedruckt ist. Im Urteil vom legt das Finanzgericht Düsseldorf diese Voraussetzungen sehr eng aus. Der folgende Beitrag untersucht, ob diese Auslegung dem entspricht, was die Finanzverwaltung in den LStR bislang geregelt hatte.

Eine Kurzfassung des Beitrags finden Sie in BBK 19/2010 S. 894.

I. Lohnsteuerliche Einordnung von Restaurantschecks und Essensmarken

[i]Weit verbreitete Sozialleistung für Arbeitnehmer Die Bezuschussung der arbeitstäglichen Mittagsmahlzeit in Kantinen oder über Essensmarken gehört zu den weit verbreiteten Sozialleistungen, die viele Arbeitgeber ihren Mitarbeitern gewähren.

Das Steuerrecht begünstigt diese dadurch, dass die Mahlzeiten unter bestimmten Voraussetzungen mit dem amtlichen Sachbezugswert bewertet werden können, der im Jahr 2010 2,80 € für ein Mittag- oder Abendessen beträgt .

[i]Zu geringer Eigenanteil führt zu ArbeitslohnSteuerpflichtiger Arbeitslohn liegt nur vor, wenn und soweit der vom Mitarbeiter für eine Mahlzeit gezahlte Preis (einschließlich USt) den amtlichen Sachbez...