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Track 25 | Abfindungen: Geringfügigkeitsgrenze bei Zusammenballung von Einkünften
Der BFH hat zwar bereits eine Tarifbegünstigung für Abfindungen trotz Zuflusses einer minimalen Teilleistung in anderem Jahr bejaht, sich aber bisher noch nicht zur Höhe der Geringfügigkeitsgrenze geäußert. Zur Frage, ob eine Teilzahlung von 5 % noch als geringfügig und damit als unschädlich angesehen werden kann, ist jetzt ein Verfahren in München anhängig.
Zum Abschluss dieser Hör-CD informieren wir Sie – wie gewohnt – über besonders interessante Verfahren, die beim Bundesfinanzhof neu anhängig sind. Den Anfang macht ein schwebender Prozess, in dem es um die Tarifbegünstigung für Abfindungen geht.
Die Anwendung der Fünftelregelung setzt eine Zusammenballung von Einkünften voraus. Unproblematisch ist es, wenn mehrere Teilleistungen in ein und demselben Veranlagungszeitraum zufließen. Wird eine Entschädigung aber in zwei oder mehr Jahren ausgezahlt, scheidet grundsätzlich in sämtlichen Jahren eine Tarifbegünstigung aus. Das gilt auch dann, wenn sich ein Progressionsnachteil ergibt. Der BFH hat dies ganz aktuell noch einmal bestätigt.
Von diesem Grundsatz gibt es aber eine wichtige Ausnahme: Es ist unschädlich, wenn zu einer Hauptentschä...