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Steuern mobil Nr. 10 vom

Track 13 | Werbungskosten: Keine Berufung auf das Steuerprivileg für Abgeordnete

Es ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, dass Abgeordnete im Gegensatz zu anderen Steuerpflichtigen zur Abgeltung ihrer mandatsbezogenen Aufwendungen eine steuerfreie pauschalierte Aufwandsentschädigung erhalten. Zwei Beschwerden von Arbeitnehmern, die auf eine Gleichbehandlung pochten, nahm das BVerfG nicht zur Entscheidung an.

Die steuerfreie Aufwandsentschädigung für die Bundestagsabgeordneten von derzeit fast 48.000 € im Jahr ist mit dem Grundgesetz vereinbar. Es liegt kein Verstoß gegen das Gleichbehandlungsgebot vor. Das hat das Bundesverfassungsgericht entschieden. Zwei Beschwerden von Arbeitnehmern, die auf eine Gleichbehandlung pochten, nahm das Gericht mit einem ausführlich begründeten Beschluss einer mit drei Richtern besetzten Kammer nicht zur Entscheidung an, weil sie keine hinreichende Aussicht auf Erfolg haben.

Die Verfassungsrichter sehen die Ungleichbehandlung von Arbeitnehmern durch die besondere Stellung der Abgeordneten gerechtfertigt, die über die Art und Weise der Wahrnehmung ihres Mandats grundsätzlich frei und in ausschließlicher Verantwortung gegenüber dem Wähler entscheiden. Dies betreffe auch die Frage, welche Kosten s...