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Steuern mobil Nr. 10 vom

Track 14 | Kindergeld: Fallbeilwirkung beim Grenzbetrag ist nicht verfassungswidrig

Der Kindergeldanspruch von Eltern volljähriger Kinder entfällt rückwirkend für das gesamte Jahr in voller Höhe, wenn die Grenze von derzeit 8.004 € auch nur um einen einzigen Euro überschritten wird. Diese sog. Fallbeilwirkung verstößt nach einer Entscheidung des BVerfG nicht gegen das Grundgesetz.

Klarheit gibt es auch, was den Kindergeld-Grenzbetrag angeht.

Beim Kindergeld – und entsprechend beim Kinderfreibetrag – gilt das Prinzip „alles oder nichts”. Der Kindergeldanspruch entfällt rückwirkend für das gesamte Jahr in voller Höhe, wenn die Grenze von derzeit 8.004 € auch nur um einen einzigen Euro überschritten wird.

Diese so genannte Fallbeilwirkung verstößt nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichts nicht gegen das Grundgesetz. Aus dem Gleichheitsgebot lasse sich kein Anspruch auf Einzelfallgerechtigkeit herleiten. Der Gesetzgeber dürfe Sachverhalte typisieren und pauschalieren. Eine Härtefallregelung sei beim Kindergeld-Grenzbetrag nicht erforderlich. Die Karlsruher Richter nahmen daher eine Verfassungsbeschwerde mangels hinreichender Erfolgsaussichten nicht zur Entscheidung an.

Im Streitfall wurde der Grenzbetrag um gerade einmal 4,34 € überschritten. Das ...