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Steuern mobil Nr. 10 vom

Track 04 | Anschaffungsnaher Herstellungsaufwand: Durchführung von Baumaßnahmen innerhalb der Dreijahresfrist

Auf Bund-Länder-Ebene wurde erörtert, ob es bei der Prüfung der 15 %-Grenze für anschaffungsnahen Herstellungsaufwand im Sinne des § 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG hinsichtlich der Durchführung der Maßnahmen innerhalb der Dreijahresfrist auf den Beginn oder den Abschluss der Baumaßnahme ankommt. Das Bayerische Landesamt für Steuern nimmt hierzu in einer Verfügung Stellung.

Die einkommensteuerliche Behandlung von anschaffungsnahen Aufwendungen sorgt immer wieder für Streit mit dem Finanzamt. Erst in der September-Ausgabe 2010 dieser Hör-CD hatten wir Ihnen eine umfassende Verfügung vorgestellt, mit der die Oberfinanzdirektion Rheinland wichtige Zweifelsfragen beantwortete. Das Bayerische Landesamt für Steuern hat sich jetzt ebenfalls zur Anwendung des § 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG geäußert. Konkret geht es um die Frage: Kommt es hinsichtlich der Durchführung einer Maßnahme innerhalb der Dreijahresfrist auf den Beginn oder den Abschluss der gesamten Baumaßnahme an?

Dieser für die Praxis wichtige Aspekt wurde auf Bund-Länder-Ebene erörtert. Danach sind Aufwendungen für nicht innerhalb von drei Jahren nach Anschaffung abgeschlossene Maßnahmen nur insoweit zu berücksichtigen, als sie auf Leistungen en...