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FG Münster Urteil v. - 4 K 395/09 Kg

Gesetze: EStG § 32 Abs 4 S 1 Nr 2 a

Kindergeld

Au-pair-Tätigkeit im Ausland als Berufsausbildung

Leitsatz

1.) Sprachaufenthalte im Ausland können nur dann als Berufsausbildung im kindergeldrechtlichen Sinne berücksichtigt werden, wenn sie entweder mit anerkannten Formen der Berufsausbildung verbunden sind oder von einem theoretisch-systematischen Sprachunterricht begleitet werden, der mit Rücksicht auf seinen Umfang den Schluß auf eine hinreichend gründliche Sprachausbildung rechtfertigt.

2.) Der zeitliche Umfang eines begleitenden Sprachunterrichts muß grundsätzlich mindestens zehn Wochenstunden betragen.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
LAAAD-52563

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