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FG München Urteil v. - 14 K 1707/07 EFG 2010 S. 1937 Nr. 22

Gesetze: UStG 2005 § 13c EWGRL 388/77 Art. 21 Abs. 3 EWGRL 388/77 Art. 28g Richtlinie 2006/112/EGArt. 205 Richtlinie 2006/112/EG Art. 193

Die für den Zessionar geltenden Haftungsnorm des § 13c UStG ist gemeinschaftskonform

Leitsatz

1. Die Regelung des § 13c UStG ist trotz des von Art. 21 Abs. 3 Richtlinie 77/388/EWG abweichenden Wortlauts gemeinschaftskonform. Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit wird nicht verletzt.

2. Eine Anwendung der Haftungsregelung nach § 13c UStG nur auf innergemeinschaftliche Handelsumsätze scheidet aus.

Tatbestand

Fundstelle(n):
DStRE 2011 S. 237 Nr. 4
EFG 2010 S. 1937 Nr. 22
IAAAD-52551

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