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SteuerStud Nr. 10 vom Seite 509

Anpassung von Steuerbilanzen (oder Handelsbilanzen) an Prüferbilanzen

Korrekte steuerliche Gewinnermittlung nach einer Betriebsprüfung

Norbert Wiesch

Bei buchführenden Steuerpflichtigen ist der Gewinn nach der Formel des § 4 Abs. 1 Satz 1 EStG, dem sog. Betriebsvermögensvergleich, zu ermitteln. Für die Richtigkeit der Gewinnermittlung ist der Bilanzzusammenhang zu wahren, weil jedes Jahr das Betriebsvermögen am Ende des Jahres mit dem Betriebsvermögen am Ende des vorangegangenen Jahres zu vergleichen ist. Das bedeutet, ein einmal ermitteltes Betriebsvermögen ist in zwei Jahren Merkmal für die Gewinnermittlung. Wie in den Fällen zu verfahren ist, in denen aufgrund einer Betriebsprüfung Änderungen in der Höhe des Betriebsvermögens (also dem Kapital) festgestellt werden, ist dem nachfolgenden Beitrag zu entnehmen.

I. Allgemeines

Betriebsprüfungen enden regelmäßig mit bilanziellen Feststellungen, die ihre Wirkung auch in folgende Wirtschaftsjahre hinein transportieren, die nicht mehr zum Prüfungszeitraum gehören.

Oftmals liegen für Folgejahre des Prüfungszeitraums bereits Jahresabschlüsse i. S. von Handelsbilanzen und Steuerbilanzen verbunden mit Steuerfestsetzungen vor.

Damit eröffnet sich die Problematik der Bilanzanpassung der/des Folgejahre(s) an die Prüferbilanz. Es handelt sich um ein in der Praxis häufig vernachlässig...