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Ehegattenarbeitsverhältnisse
[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB SAAAD-52296 Kleinere Unternehmen funktionieren häufig nur, wenn Familienangehörige des Inhabers mitarbeiten. Familiäre Streitigkeiten zwischen Ehegatten, namentlich Trennung und Scheidung, können die Zukunft des Unternehmens in Mitleidenschaft ziehen. Der Beitrag beschreibt die Voraussetzungen und Folgen des Abschlusses eines Ehegattenarbeitsverhältnisses und grenzt dieses von anderen Formen der familiären Mitarbeit ab.
Ausführlicher Beitrag s. NWB 39/2010 S. 3122
Grundlagen und Gefahren der Mitarbeit
[i]Mitarbeitsverpflichtung ist seltenIn besonderen Zwangssituationen kann die Verpflichtung bestehen, im Geschäftsbetrieb des Ehepartners mitzuarbeiten (z. B. bei dessen Erkrankung).
[i]Abgrenzung der Mitarbeit auf familienrechtlicher von der auf arbeitsrechtlicher GrundlageUnabhängig davon ist jeder Ehegatte frei in der Verwertung seiner Arbeitskraft. Er kann im Geschäftsbetrieb des Ehegatten sowohl auf familienrechtlicher als auch auf arbeitsrechtlicher Basis mitarbeiten. Als Sonderfall ist die Mitarbeit in einer sog. Ehegatteninnengesellschaft denkbar, die auch bei fehlender vertraglicher Abrede konkludent geschlossen werden kann und bei ihrer Auflösung im Anschluss an eine Scheidung Ausgleichsansprüche des mitarbeitenden Ehegatten auslösen kann.
[i]Risiko bei stillschweigenden EinigungenAuch ein familienrechtlicher Vertrag...