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Kfz-Zulassung: Nichts geht mehr für Steuerschuldner
Nach einer Änderung des Fünften Gesetz zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes im Bundesgesetzblatt Teil I vom können die Zulassungsstellen ab dem das Steuerkonto des Antragstellers prüfen und bei Schulden von mehr als 5 € die Kfz-Zulassung verweigern. Um eine lückenlose Erfassung zu sichern, soll eine zentrale Steuerdatenbank eingerichtet werden. Außerdem können Fahrzeuge, für die keine Steuern gezahlt wurden, leichter als bisher zwangsabgemeldet werden.