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NWB BB 10/2010 S. 298

Bundesdatenschutznovelle: Unberechtigten Forderungen widersprechen

Die Verbraucherzentrale Sachsen rät, ab sofort auch unberechtigten Zahlungsaufforderungen zu widersprechen. Geschieht das nicht, droht den Betroffenen ein SCHUFA-Eintrag, mit allen negativen Folgen für die Bonitätsbeurteilung. Möglich sei ein solcher Eintrag durch die vor Kurzem in Kraft getretene Novelle zum Bundesdatenschutzgesetz. Demnach ist die Übermittlung personenbezogener Daten an Auskunfteien zulässig, wenn ein Betroffener nach Eintritt der Forderung mindestens zweimal schriftlich gemahnt wurde und die Forderung nicht bestritten hat.