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NWB BB 10/2010 S. 300

BGH: Haftung des Geschäftsführers für Zahlungen nach Eintritt der Insolvenzreife

Die Haftung des Geschäftsführers für Zahlungen nach Eintritt der Insolvenzreife ist mittlerweile zu einer verästelten und damit unübersichtlichen Materie geworden. Im Grundsatz müssen Geschäftsführer Zahlungen, die sie nach Eintritt der Insolvenzreife einer GmbH geleistet haben, dem Insolvenzverwalter zurückerstatten (vgl. § 64 Satz 1 GmbHG). Hierzu bestehen bestimmte Ausnahmen, die der NWB JAAAD-39430 erweitert hat: Wenn die Zahlungen von einem debitorischen Konto erfolgen, haftet der Geschäftsführer nicht, wenn die Bank für den sich vergrößernden Negativsaldo nicht über Sicherheiten zulasten der GmbH verfügte. Der BGH begründet seine Ansicht damit, dass in diesem Fall die Überweisung letztlich zulasten der Bank erfolgte, da diese ihre Forderung nic...