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Mietrecht | Nebenkosten nach Trennung vom Ehegatten zu erstatten
Bleibt der eine Ehepartner nach der Trennung in dem Haus des anderen Ehegatten, der Alleineigentümer der Immobilie ist, wohnen, steht dem überlassenden Ehegatten ein Anspruch auf Erstattung der verbrauchsabhängigen und umlagefähigen Nebenkosten zu [i]Reinecke, NWB 37/2009 S. 2899(entsprechend § 1361b Abs. 3 BGB).