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OLG München 17.06.2010 31 Wx 70/10, NWB 39/2010 S. 3097

Zivilrecht | Vertretung mehrerer Kinder durch einen Ergänzungspfleger bei Anteilsabtretung von den Eltern an zwei Kinder

Bei der Übertragung von Kommanditanteilen eines Elternteils im Wege der Sonderrechtsnachfolge darf ein Ergänzungspfleger mehrere minderjährige Kinder vertreten. In dieser Konstellation besteht kein Eintragungshindernis.

Anmerkung:

Diese Rechtsstellung des Pflegers geht über die Befugnis beim Eintritt mehrerer Kinder in eine Kommanditgesellschaft durch Aufnahmevertrag hinaus, wo Einzelvertretung notwendig ist, da die Kinder auch miteinander ein Rechtsgeschäft schließen (§§ 1795, 181 BGB).