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Sozialrecht | Steuerfreie Nachtzuschläge als sozialversicherungsrechtlich zu berücksichtigende Einnahme
Einnahmen des Hilfesuchenden sind dann nicht als Einkommen zu berücksichtigen, wenn diese als zweckbestimmte Einnahmen einem anderen Zweck als die Leistungen nach dem SGB II dienen und die Lage des Empfängers nicht so günstig beeinflussen, dass daneben (weitere) Leistungen nicht mehr gerechtfertigt wären (§ 11 Abs. 3 Nr. 1 Buchst. a SGB II). Dies ist aber gerade bei der Gewährung von steuerfreien Nachtzuschlägen der Fall, da diese auch einen besonderen Aufwand in Form eines Verpflegungsmehraufwands abdecken sollen. Denn Nachtarbeit beansprucht den Menschen physisch stärker als Arbeit, die am Tag geleistet wird, und erfordert deshalb zusätzliche Mahlzeiten und damit besondere Aufwendungen. Dass Leistungen zur Verpflegung grds. in der Regelleistung enthalten und durch diese abgedeckt sind, steht dem nicht entgegen, denn bereits au...