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BFH 10.03.2010 VI R 36/08, NWB 39/2010 S. 3091

Lohnsteuer | Unentgeltliche Gewährung von Genussrechten an Arbeitnehmer

Nach dem ist § 19a Abs. 2 Satz 2 EStG 2005 nur in den Fällen anzuwenden, in denen der aus der Annahme des Überlassungsangebots entstehende Vorteil bis zur Überlassung Veränderungen unterliegen kann.