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BFH 17.06.2010 III R 42/09, NWB 39/2010 S. 3090

Einkommensteuer | Kindergeldanspruch eines türkischen Staatsbürgers

Nach dem besteht ab einem Aufenthalt im Bundesgebiet von sechs Monaten nach dem Vorläufigen Europäischen Abkommen über soziale Sicherheit vom für türkische Staatsbürger (VEA) ein Anspruch auf Kindergeld unter denselben Voraussetzungen wie für einen deutschen Staatsbürger.

Anmerkung:

Der Fall macht recht eindringlich deutlich, dass man sich bei der Auslegung zwischenstaatlicher Übereinkommen nicht auf den deutschen Wortlaut verlassen sollte. Wenn der mehrdeutige Begriff „residence” oder „résidence” im Englischen und Französischen mit Wohnung in Deutsche übersetzt wird, so bedeutet dies eben eine Einschränkung, mag sie unbeabsichtigt oder gewollt gewesen sein. Dies hat der BFH richtig erkannt und zu Recht korrigiert. [i]Gunsenheimer, NWB 33/2010 S. 2638