Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Abgabenordnung | Keine Betriebsausgaben mangels Kooperation
Das die Klage eines Taxiunternehmers abgewiesen, der – nach Auffassung des Finanzamts – bei der Steuer geschummelt und sich mit seiner Klage gegen die Schätzung seiner Umsätze durch das Finanzamt gewandt hatte. Der Kläger betreibt in Hamburg ein Taxiunternehmen mit fünf Fahrzeugen. Für die Streitjahre gab der Kläger jeweils Umsätze in Höhe von 120.000 € und einen jährlichen Gewinn von rund 20.000 € an. Nachdem eine beim Kläger durchgeführte Betriebsprüfung verschiedene Beanstandungen – u. a. fehlende Schichtzettel, Unregelmäßigkeiten hinsichtlich der Laufleistungen der Fahrzeuge – ergeben hatte, erließ das Finanzamt für die Jahre 2004 bis 2006 geänderte Einkommensteuerbescheide, die zu einer Steuernachzahlung von insgesamt 114.000 € führten. Seine da...