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FG Nürnberg 25.03.2010 4 K 654/2008, NWB 39/2010 S. 3093
Erbschaftsteuer | Einzahlungen auf ein sog. Oder-Konto
Ist Ehegatten ein Oder-Konto jeweils hälftig zuzurechnen und hat der Ehemann Erlöse aus der Veräußerung seiner Firmenbeteiligung auf dieses Konto einbezahlt, hat der Ehemann nach dem seiner Ehefrau die Hälfte der Einzahlungsbeträge freigebig zugewendet.