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Einkommensteuer | Halbabzugsverbot bei geringfügigen Einnahmen
Das Halbabzugsverbot des § 3c Abs. 2 Satz 1 EStG greift hinsichtlich des Verlustes aus der Veräußerung eines GmbH-Anteils nach dem auch dann ein, wenn durch die Beteiligung nur geringfügige zur Hälfte steuerfreie Einnahmen erzielt worden sind (hier: Veräußerung zum Kaufpreis von 1 €). Das in § 3c Abs. 2 Satz 1 EStG geregelte Halbabzugsverbot ist verfassungsgemäß.