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NWB Nr. 39 vom Seite 3088

Neues zu Unterhaltszahlungen

Martin Hilbertz

In einer aktuellen Entscheidung hatte sich der ) mit der Frage zu beschäftigen, ob eine psychische Erkrankung der Mutter als ein „schuldhaftes Fehlverhalten” i. S. des § 1611 BGB betrachtet werden kann, aus dem ein Wegfall des Unterhaltsanspruchs gegenüber dem Sohn folgt. Wegen der vom Gesetz geforderten familiären Solidarität rechtfertigen die als schicksalsbedingt zu qualifizierende Krankheit der Mutter und deren Auswirkungen auf den Sohn es nach Ansicht der Richter nicht, die Unterhaltslast dem Staat aufzubürden. Dem Sozialhilfeträger wurde daher eine Erstattung der erbrachten Sozialleistungen zugesprochen.

Werden Unterhaltszahlungen erbracht, stellt sich die Frage nach deren steuerlichen Abzugsfähigkeit. Die Verwaltung hat mit ihren beiden Schreiben ( BStBl 2010 I S. 582 und BStBl 2010 I S. 588) sowohl allgemein zu den Unterhaltsaufwendungen als auch zu den Aufwendungen für den Unterhalt von Personen im Ausland Stellung genommen und damit seine bisherigen Anweisungen aus den Jahren 2003 bzw. 2006 ersetzt.

In den letzten Wochen wurden zudem zahlreiche praxisrelevante Entscheidungen veröffentlicht. Zu erwähnen sind insbes...BStBl 2010 II S. 628