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Nachträgliche Schuldzinsen nach Veräußerung eines Wirtschaftsguts
Auswirkungen des
Nach dem ist jedenfalls bei der Veräußerung einer Beteiligung i. S. des § 17 Abs. 1 EStG eine Abzugsfähigkeit nachträglicher Schuldzinsen auch im Privatvermögen gegeben.
Auf Grundlage der Begründung der Entscheidung des VIII. Senats zum Bereich der wesentlichen Beteiligung i. S. des § 17 EStG können auch Schlussfolgerungen für den Bereich der Einkünfte aus Kapitalvermögen und den Bereich der Vermietung und Verpachtung gezogen werden.
U. E. spricht viel dafür, einen nachträglichen Schuldzinsenabzug immer dann zuzulassen, wenn das Veräußerungsgeschäft einen dem Grundsatz nach steuerpflichtigen Tatbestand darstellt und der Veräußerungserlös zur Schuldentilgung vollständig eingesetzt wird.
Nach dem können Schuldzinsen für die Anschaffung einer im Privatvermögen gehaltenen Beteiligung i. S. von § 17 EStG, die auf Zeiträume nach Veräußerung der Beteiligung oder Auflösung der Gesellschaft entfallen, ab dem Veranlagungszeitraum 1999 wie nachträgliche Betriebsausgaben als Werbungskosten bei den Einkünften aus Kapitalvermögen abgezogen werden. Der nachfolgende Beitrag stellt die Auswirkungen dieser Entscheidung d...