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BFH 07.04.2010 I R 96/08, StuB 18/2010 S. 720

Keine steuerneutrale Übertragung eines Teilbetriebs bei bloßer Vermietung sämtlicher Betriebsgrundlagen

(1) Die Übertragung eines Teilbetriebs i. S. von § 15 Abs. 1 Satz 1 UmwStG 1995 liegt nur vor, wenn auf den übernehmenden Rechtsträger alle funktional wesentlichen Betriebsgrundlagen des betreffenden Teilbetriebs übertragen werden. Daran fehlt es, wenn einzelne dieser Wirtschaftsgüter nicht übertragen werden, sondern der übernehmende Rechtsträger insoweit nur ein obligatorisches Nutzungsrecht erhält. (2) § 2 Abs. 1 UmwStG 1995 ist auch auf Abspaltungen anwendbar, bei denen keine Teilbetriebe übertragen werden (Bestätigung des BStBl I S. 268 NWB YAAAA-77326, Tz. 15.11 Satz 6). (3) Die Rückwirkungsfiktion des § 2 Abs. 1 UmwStG 1995 gilt nicht für die Gesellschafter der übertragenden und der übernehmenden Körperschaft (Bezug: § 1 Abs. 4, § 2 Abs. 1, § 4 Abs. 1, § 11 Abs. 1 Satz 1, § 12, § 15 Abs. 1 Sätze 1 und 2 UmwStG 1995; § 174 Abs. 5, § 351 Abs. 2 AO; § 16 EStG; ; § 27 Abs. 1 und 3 Satz 2, § 29 Abs. 3,