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Bilanzierung | Aktivierungszeitpunkt für nicht rückzahlbare öffentliche Zuwendungen
Nach dem kommt es zur Bestimmung des Bilanzierungszeitpunkts von nicht rückzahlbaren öffentlichen Zuwendungen beim Zuwendungsempfänger grds. darauf an, ob ein Rechtsanspruch auf die Zuwendung besteht; andernfalls ist die Zuwendung nur dann als Forderung zu aktivieren, wenn der Zuwendungsempfänger die sachlichen Voraussetzungen für die Gewährung am Bilanzstichtag erfüllt und die Zuwendung bis spätestens zum Zeitpunkt der Aufstellung des Jahresabschlusses ohne Auszahlungsvorbehalt bewilligt ist.