Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
NWB Nr. 38 vom Seite 3018

Neufassung der Berufsordnung durch die BStBK

[i] BStBK, Presseinformation v. 9. 9. 2010 Die Satzungsversammlung der Bundessteuerberaterkammer (BStBK) hat die stark verschlankte Berufsordnung der Steuerberater (BOStB) verabschiedet. Die BOStB ist von bisher 62 Vorschriften auf 30 reduziert worden. Gestrichen wurden überflüssige zivil-, handels- und wettbewerbsrechtliche Bestimmungen ebenso wie Regelungen, die lediglich den Wortlaut des Steuerberatungsgesetzes wiederholen.

[i]Ziel: Bürokratieabbau und Liberalisierung Die Neufassung der Berufsordnung berücksichtigt die Änderungen des StBerG aus dem 8. StBÄndG. Neu hinzukommen soll etwa eine Regelung, die eine Ausnahmegenehmigung vom Verbot der gewerblichen Tätigkeit konkretisiert. Außerdem wurde die Berufsordnung – insbesondere im Bereich der Werbung – an die neuere Rechtsprechung angepasst, z. B. zur Verwendung der von privaten Organisationen und Vereinen verliehenen Fachberatertitel.

Das BMF muss die Änderungen genehmigen. Hat das BMF keine Beanstandungen, tritt die neu gefasste Berufsordnung ab Anfang 2011 in Kraft.