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NWB Nr. 38 vom Seite 3020

Berechnung der Entfernungspauschale bei Nutzung verschiedener Verkehrsmittel ab 2007

Aktualisiertes Berechnungsschema

Christine Harder-Buschner

Die nachfolgende Darstellung erläutert (in Ergänzung zu ) die Berechnung der Entfernungspauschale bei Nutzung verschiedener Verkehrsmittel, insbesondere in den sog. Park-and-Ride-Fällen im Einzelnen und anhand von Beispielen.

I. Ausgangslage

[i]Rechtslage von 2006 rückwirkend wieder hergestelltDurch das Gesetz zur Fortführung der Gesetzeslage 2006 bei der Entfernungspauschale (BGBl 2009 I S. 774) wurde in 2009 die Rechtslage von 2006 rückwirkend ab wieder vollständig hergestellt. Davon umfasst sind auch die Begrenzung der Entfernungspauschale auf den Höchstbetrag von 4.500 € im Kalenderjahr sowie die Ausnahmen von dieser Begrenzung für Fahrten mit eigenem bzw. zur Nutzung überlassenem Pkw oder soweit die tatsächlichen Aufwendungen bei Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel die Entfernungspauschale übersteigen.

[i]BMF-Scheiben sieht tageweise Günstigerprüfung vorDas aktualisierte BMF-Schreiben zur Entfernungspauschale ab 2007 v. (BStBl 2009 I S. 891) sieht im Fall der Nutzung verschiedener Verkehrsmittel (anders als noch im BStBl 2001 I S. 994, in Tz. 1.6 Beispiel 1 dargestellt), in Umsetzung des (BStBl 2005 II S. 712) eine tageweise Günstigerprüfung von Entfernungspauschale und tatsächlichen Aufwendungen für öffentliche Verkehrsm...