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FG Köln Urteil v. - 10 K 4061/09 EFG 2010 S. 1983 Nr. 23

Gesetze: EStG § 34 Abs 1, EStG § 34 Abs 2 Nr 2, EStG § 24 Nr 1a

Steuerermäßigung nach § 34 EStG:

Abfindungszahlungen über mehrere Veranlagungszeiträume

Leitsatz

Abfindungszahlungen, die anlässlich der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses gezahlt werden (hier Altersteilzeit im Blockmodell), sind grundsätzlich nur dann ermäßigt zu besteuernde außerordentliche Einkünfte i.S.v. § 34 Abs. 1 und 2 EStG, wenn sie zusammengeballt in einem Veranlagungszeitraum zufließen. Ob Hintergrund der Abfindungsleistung eine tarifvertragliche Bestimmung oder eine individuelle Verhandlung war, ist in diesem Zusammenhang unmaßgeblich.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
EFG 2010 S. 1983 Nr. 23
YAAAD-51886

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