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Doppelte Haushaltsführung auch bei unentgeltlicher Nutzung der Erstwohnung möglich
Der BFH lockert seine Rechtsprechung zur doppelten Haushaltsführung: Für eine doppelte Haushaltsführung ist nicht zwingend erforderlich, dass der Arbeitnehmer seine Hauptwohnung entgeltlich nutzt oder sich an den Kosten des Haushalts beteiligt.
Nach Ansicht des BFH sind bei der Frage, ob der Arbeitnehmer am Wohnsitz einen eigenen Hausstand unterhält, alle tatsächlichen Verhältnisse im Rahmen einer Gesamtwürdigung einzubeziehen und zu gewichten. Die entgeltliche Nutzung der Wohnung und die Beteiligung an den Haushaltskosten sind dabei zwar gewichtige Indizien, aber keine unerlässliche Voraussetzung.
Das BFH-Urteil ist relevant für Arbeitnehmer, die noch bei ihren Eltern wohnen und dort weder Miete zahlen noch sich an den Kosten des Haushalts beteiligen. H...