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Einkommensteuer | Kein Abzug von Beiträgen zur VBL-Pflichtversicherung im Rahmen der Grenzbetragsprüfung bei gesetzlicher Rentenversicherung des Kindes
Nach dem sind Beiträge des Kindes zur tarifvertraglich vorgesehenen VBL-Pflichtversicherung bei der Grenzbetragsprüfung nach § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG nicht von dessen Einkünften und/oder Bezügen abzuziehen, wenn das Kind gesetzlich rentenversichert ist.
Das Ergebnis dieses Urteils ist unbefriedigend. Das verfügbare Einkommen des Kindes war durch die Zahlung der tarifvertraglich festgelegten Zahlungen von 116,20 € an die VBL tatsächlich gemindert. Insofern bestand eben keine Gleichheit gegenüber einem auszubildenden Kind, das diese tarifvertragliche Regelung nicht genoss. Auch bei der nachgelagerten Besteuerung der Altersbezüge wird sich diese Ungleichbehandlung zeigen. Ärgerlich aber ist, dass der den Grenzbetrag überschreitende Betrag von 43,37 € zur Versagung der Kinderentlast...