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NWB Nr. 37 vom Seite 2941

Neue Änderungsentwürfe für das Insolvenzrecht

Die Details einer umfassenden Insolzenzrechtsreform werden augenblicklich noch zwischen den Ministerien (BMJ und BMF) abgestimmt (die NWB berichtet in Kürze). Unabhängig davon soll die Insolvenzordnung auch unter rein finanziellen Gesichtspunkten (Haushaltssanierung) geändert werden; dies geschieht im Rahmen des Haushaltsbegleitgesetzes.

Kabinettsbeschluss für das Haushaltsbegleitgesetz 2011

[i]Regierungs- entwurf des HBeglG 2011 unter www.bundesfi nanzministerium.de über die Nachricht v. 1.9.2010 „Kabinett beschließt Zukunftspaket”Das Bundeskabinett hat am Mittwoch, den , das Haushaltsbegleitgesetz 2011 beschlossen. Es setzt damit Teile des Spar- und Einnahmenpakets für die mittelfristige Einhaltung der verfassungsrechtlichen „Schuldenbremse” um. Bis 2014 sind „Einsparungen” im Bundeshaushalt von über 80 Mrd. € geplant. Zur Verbesserung der Einnahmesituation des Bundesetats sollen auch Änderungen der Insolvenzordnung (Art. 3 und 4 des HBglG 2011) beitragen – mit jährlich bis zu 390 Mio. € Mehreinnahmen v. a. bei der Umsatzsteuer.

[i]Fiskus erhält ersten Zugriff auf Insolvenz- masse – Aufrechnung von Ansprüchen aus dem Steuerschuldverhältnis Die Stellung der öffentlichen Hand als „Pflichtgläubiger” im Insolvenzverfahren soll gegenüber anderen abgesicherten und bevorrechtigten Insolvenzgläubigern verbessert werden, das in der Insolvenzordnung bestehende Aufrechnungsverbot insbesondere nicht mehr für das Finanzamt gelten (Ergänzung...